Lebensmittelbranche

 

Für die Etikettierung, Aufmachung und Werbung von Lebensmitteln gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind von der EU geregelt, damit die Konsumenten sachkundig ihre Wahl treffen können und die wichtigsten Produktinformationen auf einen Blick erfassen können. Diese Gesetzesänderungen stellen aber für die Lebensmittelproduzenten, Gastronomen und die Gemeinschaftsverpflegung eine besondere Herrausforderung dar. Sie wurde am 25. Oktober 2011 beschlossen und gilt ab 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedshaaten der EU. Die LMIV gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette. Sie gilt insbesondere für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die für die Gemeinschaftsverpfelgung abgegeben werden.


Welche Änderungen müssen zukünftig  Lebensmittelproduzenten/Gemeinschaftsverpfeger und Gastronomen beachten?:

  • Kennzeichnungspflicht von Allergenen auf verpackten und unverpackten Lebensmitteln!  Mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung Richtlinie 2003/89/EG zur Änderung der Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG wurde eine verpflichtende Kennzeichnung von Allergenen eingeführt. Bei verpackten Lebensmitteln müssen die Allergene grundsätzlich durch Hervorhebung direkt in der Zutatenliste angegeben werden. Aber auch Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe sind aufgefordert, KonsumentInnen über die kennzeichnungspflichtigen Allergene in den Speisen zu informieren.
  • Verpflichtende Angaben der Nährwerte auf verpackten Lebensmitteln ab 12.12.2016!

 

Ich berate und unterstütze Sie gerne bei der Umsetzung!

 

Meine Leistungen:

  • Allergenkennzeichnung
  • Allergenschulung für Gemeinschaftsverpfleger und Gastronomiebetriebe: Inhalte die behandelt werden:
  1. Vermittlung der Grundkenntnisse Lebensmittelallergie bzw. Lebensmittelunverträglichkeit
  2. Sensibilisierung auf das Auslösen einer allergischen Reaktion bzw. Unverträglichkeit
  3. Kenntnisse über die Liste der allergenen Stoffe
  4. Kenntnisse über Durchführung der Allergeninformation im Betrieb und die Weitergabe an den Konsument/Gast.
  • Nährwertberechnung
  • Etikettierung
  • Zutatenauslobung